Häufige Fragen zur Rückliefervergütung ab 2027

Kurze Antworten mit Quellen. Wo eine Zahl aus der Rechnung dieser Seite stammt, steht das dabei.

Zuletzt geprüft: 22. September 2026

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Bis Ende 2026 richtet sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom nach einem vierteljährlichen Durchschnittspreis, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht anders geeinigt haben. Ab 1. Januar 2027 gilt der Marktpreis der Stunde, später der Viertelstunde, in der Sie einspeisen. Kleine Anlagen behalten eine Minimalvergütung über eine Prämie. Das Parlament hat dafür 2025 das Energiegesetz geändert.

Quellen: UVEK: Erläuterungen zur Änderung vom November 2026 der EnFV · Swissolar: Neues Vergütungsmodell schafft Marktanreize (27.05.2026)

Verliere ich Geld?

Meist wenig. Für ein typisches Haus mit 8 kWp hätten die Regeln ab 2027, nachgerechnet mit den Jahren 2021 bis 2025, rund 15 bis 50 Franken weniger pro Jahr ergeben. Das sind 1 bis 4 Prozent von allem, was die Anlage einbringt, den selbst genutzten Strom eingerechnet. Diese Zahlen stammen aus der Rechnung dieser Seite. Ihr Ergebnis hängt von Dach, Verbrauch und Netzbetreiber ab.

Quellen: Methode

Was sind Minimalvergütung und Prämie?

Anlagen unter 30 kW erhalten im Durchschnitt mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde. Das Bundesamt für Energie berechnet jedes Quartal den Referenz-Marktpreis. Liegt er unter 6 Rappen, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als Prämie auf jede in diesem Quartal eingespeiste Kilowattstunde. Liegt er darüber, gibt es keine Prämie.

Quellen: UVEK: Erläuterungen zur Änderung vom November 2026 der EnFV · BFE: Referenz-Marktpreise

Was ist der Referenz-Marktpreis?

Der durchschnittliche Marktpreis, den Solarstrom in einem Quartal erzielt hat, gewichtet danach, wann Solaranlagen tatsächlich einspeisen. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht ihn nach jedem Quartal.

Quellen: BFE: Referenz-Marktpreise · BFE: Berechnung der Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV

Was passiert bei negativen Preisen, soll ich abschalten?

Das hängt vom Netzbetreiber ab. Mehrere, zum Beispiel EKZ, Romande Energie und Primeo, verrechnen den negativen Preis, zahlen die Prämie aber weiter. Dann lohnt es sich, weiter einzuspeisen, solange die Prämie grösser ist als der negative Preis, und erst darunter abzuschalten. Andere zahlen bei negativen Preisen einfach nichts; dann ändert Abschalten an Ihrer Vergütung nichts. Viele haben ihre Regel noch nicht veröffentlicht.

Quellen: EKZ: Rückliefertarife 2027 · Romande Energie: Prix de reprise · Primeo Energie: Rückliefertarife

Ab wann gilt das für mich?

Grundsätzlich ab 1. Januar 2027, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Viele Netzbetreiber stellen 2027 nur Anlagen mit Smart Meter um. Manche bleiben 2027 beim bisherigen Modell, zum Beispiel Groupe E, oder stellen bestehende Anlagen erst 2028 um, wie die BKW. Einige zahlen einen festen Preis, etwa SIG und die Services Industriels de Lausanne. Das Ergebnis auf dieser Seite zeigt, was Ihr Netzbetreiber veröffentlicht hat.

Quellen: Swissolar: Neues Vergütungsmodell schafft Marktanreize (27.05.2026) · BKW: Dynamische Abnahmevergütung · Groupe E: Offre de reprise · SIG: Rétribution de l'énergie électrique

Darf mein Netzbetreiber mehr zahlen?

Ja. Die Marktpreis-Regel gilt, wenn sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine Vergütung einigen. Netzbetreiber dürfen mehr zahlen, und einige tun es, mit einem festen Preis oder mit Zuschlägen für Herkunftsnachweise.

Quellen: Swissolar: Neues Vergütungsmodell schafft Marktanreize (27.05.2026) · UVEK: Erläuterungen zur Änderung vom November 2026 der EnFV

Lohnt sich wegen der neuen Regeln eine Batterie?

Selten. Die Änderung ab 2027 ist klein im Vergleich zu den Kosten einer Batterie. In der Rechnung dieser Seite bringt eine Batterie mit 5 kWh für ein typisches Haus rund 200 bis 250 Franken pro Jahr und zahlt sich bei etwa 950 Franken pro kWh innerhalb von 12 Jahren nicht zurück. Verbrauch in die Mittagsstunden zu verschieben, etwa mit Wärmepumpe oder Autoladen, lohnt sich meist mehr und kostet wenig.

Quellen: Methode

Woher stammen die Zahlen dieser Seite?

Gemessenes Wetter von MeteoSchweiz, von der Station, die Ihrer Postleitzahl am nächsten liegt. Day-Ahead-Marktpreise für die Schweiz von energy-charts (Fraunhofer ISE). Euro-Kurse der Europäischen Zentralbank. Haushaltsstrompreise der ElCom. Die Regeln ab 2027 der Netzbetreiber, aus deren eigenen Dokumenten erhoben. Gerechnet wird in Ihrem Browser.

Quellen: MeteoSwiss Open Data · energy-charts.info (Fraunhofer ISE) · European Central Bank: euro reference exchange rates · ElCom: Tarifdaten

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